Allgemeines zu Dienstleistungen
Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zustande. Dabei kann die gewünschte Leistung wahlweise im Hause des AG oder direkt beim AN erbracht werden. Nach Fertigstellung der Dienstleistung ist der AN grundsätzlich berechtigt, von dem AG bis zu 3 Belegexemplare des gedruckten Werkes unentgeltlich anzufordern. Diese Belegexemplare dürfen vorbehaltlos vom AN als Referenz verwendet werden.
Ein Copyright Vermerk wird selbstständig vom AN - dem Layout angepasst - auf den Werken angelegt. Das gleiche gilt auch für das im Rahmen des Web-Design erstellten Jobs.
Eigentumsvorbehalt
Bei Entwürfen, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen, die im Rahmen der Vertragsleistung seitens des AN erstellt werden, werden von dem AN ausschließlich Nutzungsrechte gegenüber dem AG eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Original Dateien sind, sobald der AG sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unverändert an den AN zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Webseite oder die DTP-Leistung bleibt bis zur entgültigen Bezahlung Eigentum des Erstellers (komm.design Renate Armbrüster)
Digitale Daten /Urheberrecht
Der AN ist nicht verpflichtet den zugrundegelegten Quellcode einschließlich der dazugehörigen Entwicklungsdokumentation zur Verfügung zu stellen. Wünscht der AG die Herausgabe, ist dies gesondert gemäß Auftrag zu vereinbaren und zu vergüten.
Korrektur und Produktionsüberwachung
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Abwicklung, Korrektur, Abnahme, Gewährleistung
Vor abschließender Übergabe der Dienstleistung an den AG erhält dieser einen Vorab- Entwurf wahlweise in gedruckter (s/w) oder digitaler Form, der als Korrekturabzug dient. Der AG prüft die Leistung auf mögliche Korrekturen und gibt diese entweder mit entsprechenden Vermerken oder genehmigt an den AN binnen 5 Arbeitstagen zurück. Nach der Unterschrift auf den Korrekturabzügen geht die Verantwortung auf den AG über. Das gilt besonders bei Jobs, die an z.B. eine Druckerei weiter gegeben werden. Der AN verpflichtet sich, sämtliche Korrekturen, die durch sein Wirken zu vertreten sind, ohne Mehrkosten für den AG kurzfristig vorzunehmen.
Dies wird auf max. 2 Korrekturphasen beschränkt, weitere Korrekturphasen werden nach Aufwand mit einem vorher vereinbarten Stundensatz dem AG in Rechnung gestellt. Eine Korrekturphase beinhaltet eine kl. textliche Änderung oder den Austausch eines Bildes.
Autorkorrekturen gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang und werden aufwandsbezogen nachberechnet. ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des AG erforderlich, so kann der AN, wenn der AG durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen. Gesonderte Termine vor Ort werden mit einer Kostenpauschale werden mit einer Pauschale extra berechnet. Mit der durch den AG genehmigten Rückgabe, Bereitstellung auf dem Server oder Übergabe der Drucksache gilt der Job als mängelfrei erbracht und übergeben, spätere Ansprüche oder Reklamationen durch den AG werden ausgeschlossen.
Urheberrecht
Der AN ist Urheber der erstellen Diestleistung ist aber nicht verantwortlich für die Herkunft und die jeweiligen Urheberrechte des verwendeten Bild- und Tonmaterials. Der AN schließt dafür jede rechtlichen Anprüche aus.
Es liegt ebenso nicht im Ermessen des AN was nach der Übergabe an den AG für Inhalte veröffentlicht werden und wo die jeweiligen Dienstleistungen veröffentlicht werden. Der AN behält sich vor die Orginal Übergabe-Dateien auf bestimmte Zeit zu archivieren.
Der AN wird vom AG nur beauftragt eine Dienstleistung auszuführen und ist bemüht nach seinem Wissensstand rechtlich zu handeln und zu beraten.